Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über den weiteren Kurs in der Corona-Pandemie beraten. Das sind die wichtigsten Beschlüsse und Ergebnisse
1. Arbeit: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte. Arbeitgeber in Deutschland sollen zudem ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten.
2. Wirtschaftshilfen: Die bis Ende September laufenden Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.
3. Tests: Die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests enden mit Wirkung vom 11. Oktober 2021. Angesichts des inzwischen bestehenden Impfangebots für alle sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht mehr angezeigt. Kostenlos bleiben Tests für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen.
4. Masken/Abstandsregeln: Bestehen bleiben die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung, darunter Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr. Die Erforderlichkeit der Maßnahmen sollen alle vier Wochen überprüft werden.
5. 3G-Regel: Insgesamt wollen Bund und Länder den Druck auf Ungeimpfte erhöhen. Noch im August soll eine sogenannte 3G-Regel (Geimpft-Getestet-Genesen) greifen, die den Zutritt zu zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nur noch für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen regelt. Die Länder sollen die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen können, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz stabil niedrig und ein Anstieg der Infektionszahlen durch Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.
Wer weder geimpft noch kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, soll zu Krankenhäusern, Pflegeheimen, Veranstaltungen, Gottesdiensten, Fitnessstudios, Hotels sowie zur Innengastronomie und körpernahen Dienstleistungen nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests Zugang bekommen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll.
6. Feiern und Veranstaltungen: Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden.
7. Reisen: Geimpfte und Genesene müssen nach Rückreise aus einem Hochrisikogebiet auch weiterhin nicht in Quarantäne. Als Hochrisikogebiet gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen.
Wie immer liegt die konkrete Umsetzung der Beschlüsse bei den Bundesländern, die eigene Regeln festlegen können.
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