Am 8.9.2024 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden: in Neubaugebieten direkt ab 01.01.2024, für bestehende Gebäude (und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten) gibt es Übergangsfristen. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung defekt ist, aber noch repariert werden kann. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder ein über 30 Jahre alter Konstanttemperatur-Kessel ist, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Spätestens ab 1.1.2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. 

Dem Heizungsgesetz der Ampel hat Friedrich Merz „große Schwächen und Mängel“ bescheinigt. Dabei berief er sich auf Sachverständige, die die Unionsfraktion selbst zu Rate gezogen hatte, weil die Koalition eine ordentliche Beratung und Expertenanhörung in den zuständigen Bundestagsausschüssen verweigert hatte. Das Gesetz bringe „minimale Ergebnisse für den Klimaschutz“ und führe zu „maximaler Unsicherheit“ bei den Bürgerinnen und Bürgern, sagte der Fraktionsvorsitzende im Deutschlandfunk (8.9.2023). Zum einen sei zu befürchten, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kassiere, zum anderen wisse niemand genau, wann die kommunale Wärmeplanung stehe. Diese sei aber Voraussetzung für einen sinnvolle Entscheidung zum Heizungsaustausch.

 

Andreas Jung nannte das Gesetz der Ampel-Koalition im rbb-Inforadio (8.9.2023) einen „Rückschritt beim Klimaschutz“. Der klimapolitische Sprecher der Fraktion wies im Gegenzug auf das Unionskonzept hin, das „mit breiten Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat" entwickelt wurde. Es enthalte echte Technologieoffenheit, eine verlässliche Förderung des Umstiegs und gleiches Recht für alle Öko-Heizungen. Die schrittweise CO2-Bepreisung werde mit sozialem Ausgleich verbunden. Das Gesetz der Ampel hingegen sei einseitig und diskriminiere die Bio-Energie.  Auch bei „phoenix vor ort“ (8.9.2023) nannte Jung das Gesetz der Ampel einen falschen Ansatz, der durch „Herumdoktorn an einigen Regeln“ nicht besser werde. Dem stelle die Union ihren eigenen Ansatz entgegen, wie die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen sei.  

 

Thomas Heilmann kritisierte ebenfalls, dass die Ampel-Koalition keine parlamentarische Beratung des Heizungsgesetzes zugelassen hat. Der CDU-Abgeordnete, der das Gesetz im Juli vom Verfassungsgericht hatte stoppen lassen, weil die Parlamentarier nicht einmal Zeit gehabt hätten, es vor der Verabschiedung in Gänze zu lesen, sagte nun im Welt-Fernsehen (5.9.2023): „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts endet im Nichts.“ Seit Juli sei nichts mehr passiert. Das Gesetz sei aber nicht nur politisch umstritten, es habe auch sehr viele handwerkliche Fehler.